Wird der DTCO 4.1, oder besser gesagt der intelligente Fahrtenschreiber der zweiten Generation, für alle Nutzfahrzeuge bei Neuzulassung über 3,5t zGM ab dem 21.08.2023 zur Pflicht?

Ab dem 21.08.2023 tritt die nächste Stufe des intelligenten Fahrtenschreibers in Kraft. So besteht die Pflicht für alle Nutzfahrzeuge ab 3,5t zGM bei Neuzulassung ab dem 21.08.2023 den intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation verbaut zu haben. Somit wird dann die zweite Generation des intelligenten Fahrtenschreibers den Weg in die Nutzfahrzeuge in der EU finden.

Dies bezieht sich auf die EU VO 2020/1054 in Bezug auf die EU VO 165/2014, sowie der EU VO 2016/799.

Intelligenter Fahrtenschreiber

Was versteht man nun unter einem intelligenten Fahrtenschreiber? Der erste intelligente Fahrtenschreiber kam mit der EU VO 165/2014 im Jahre 2019 in alle Nutzfahrzeuge bei einer Neuzulassung. Hier wurde nicht unterschieden ob es sich um ein national oder international tätiges Fahrzeug handelte.

Im Jahre 2019 kam somit die erste Generation des intelligenten Fahrtenschreibers in die Nutzfahrzeuge. Neu waren die drahtlose Datenübertragung über die DSRC Schnittstelle, welche auch von Behörden für eine Fernselektion genutzt werden kann, und noch viele weitere Funktionen und Möglichkeiten.

Der jetzt (bald) aktuelle DTCO 4.1 / 4.1a der Continental AG ist dann die zweite Generation des intelligenten Fahrtenschreibers, und stellt die notwendige Weiterentwicklung durch neue Gesetze, EU VO und Änderungen durch das Mobilitätspaket I dar!

Bei Stoneridge heißt die zweite Generation des intelligenten Fahrtenschreibers SE5000 Smart 2 und ist auch laut Stoneridge ab dem 21.08.2023 bei Neuzulassung zur Verfügung stehend.

National oder international

Gehen wir die EU VO genauer durch, sehen wir, dass bei den ersten Umrüstungen ab Ende 2024 erst einmal nur Fahrzeuge betroffen sind, welche international unterwegs sind.

Also, alle national tätigen Fahrzeuge sind erst einmal nicht von einer Umrüstung betroffen! Und müssen somit auch nicht mit einem intelligenten Fahrtenschreiber Gen 2, z.B. dem DTCO 4.1 (4.1a), ausgerüstet sein! Hier gilt dann immer noch die Pflicht nach einem intelligenten Fahrtenschreiber nach EU VO 165/2014 (Pflicht seit 2019). Dies kann dann auch ein DTCO 4.0e sein.

Dies kann sich aber mit der in Kürze zu erwartenden neuen FahrpersonalVO/Gesetz ändern. Hierzu sind bisher nur wenige näheren Details bekannt, aber man wird sich sicherlich, wie in der Vergangenheit auch gemacht, in vielen Punkten an die aktuellen Änderungen und Ergänzungen zur EU 561/2006 halten!

Intelligenter Fahrtenscheiber der ersten oder zweiten Generation

Mit der Änderung der Gesetzeslage wurde ein neuer intelligenter Fahrtenschreiber notwendig. So zum Beispiel bei der Thematik Grenzübertritt mit Zeitstempel durch den intelligenten Fahrtenschreiber. Dies konnte mit dem DTCO 4.0, 4.0e und ähnlichen Geräten nicht erfüllt werden. Um aber die Änderungen und Ergänzungen der EU Verordnungen, zum Beispiel 561/2006 und weiteren, durch das Mobilitätspaket I gerecht zu werden, wird ein intelligente Fahrtenschreiber der zweiten Generation nach und nach für alle Nutzfahrzeuge ab 3,5t zGM eingeführt! So wird zum Beispiel der intelligente Fahrtenschreiber der zweiten Generation für alle international fahrenden Nutzfahrzeuge ab 2,5t zGM ab Juni 2026 zur Pflicht!

So steht zum Beispiel in der 2020/1054 unter anderem auch folgender Text:

„Artikel 8 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Um die Überprüfung der Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften zu erleichtern, wird der Standort des Fahrzeugs an folgenden Punkten oder am nächstgelegenen Ort, an dem das Satellitensignal verfügbar ist, automatisch aufgezeichnet:
Standort zu Beginn der täglichen Arbeitszeit;
— jedes Mal, wenn das Fahrzeug die Grenze eines Mitgliedstaats überschreitet;
— bei jeder Be- oder Entladung des Fahrzeugs;
— nach jeweils drei Stunden kumulierter Lenkzeit und
Standort am Ende der täglichen Arbeitszeit.
Um die Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften durch die Kontrollbehörden zu erleichtern, zeichnet der intelligente Fahrtenschreiber gemäß den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ferner auf, ob das Fahrzeug für die Beförderung von Gütern oder Personen benutzt wurde.

Dazu müssen Fahrzeuge, die 36 Monate nach Inkrafttreten der Einzelvorschriften gemäß Artikel 11 Absatz 1 erstmals zugelassen werden, mit einem Fahrtenschreiber ausgerüstet sein, der an einen Positionsbestimmungsdienst auf der Basis eines Satellitennavigationssystems angebunden ist.
Die Aufzeichnung von Grenzüberschreitungen und zusätzlichen Tätigkeiten gemäß Unterabsatz 1 zweiter und dritter Gedankenstrich…““

Erstausrüstung und Umrüstungen im Zeitstrang

Die Continental AG hat diese Erstausrüstung und die Umrüstungen im Zeitstrang genauer dargestellt.

Für national tätige Fahrzeuge also doch kein intelligenter Fahrtenschreiber der zweiten Generation?

Für nur national tätige Fahrzeuge ist in den nächsten Jahren die Umrüstung auf den intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation sicherlich auch verpflichtend. Auch wenn es sich im ersten Schritt nur um die international tätigen Fahrzeuge in der Umrüstpflicht handelt. So wird dies sicherlich in Kürze über die Fahrpersonal VO / Gesetz (2024?) für die national tätigen Fahrzeuge geregelt werden. Somit ist jeder gut beraten den neuen intelligenten Fahrtenschreiber direkt einzusetzen und nicht dann nach kurzer Zeit den zum Beispiel „neuwertigen“ DTCO 4.0e dann umrüsten lassen zu müssen.

So stellt sich aber auch die Frage, wie lange man den intelligenten Fahrtenschreiber der ersten Generation noch bekommt, und wie man ein Fahrzeug einsetzen kann. Denn kommt dieses Fahrzeug dann doch mal in die Lage eine Grenze zu überschreiten, und ist der falsche intelligente Fahrtenschreiber verbaut, kann dies in den meisten EU Ländern recht unangenehm werden. Eine Disposition muss somit auch keine Touren abhängig vom Fahrzeug her planen.

Bei einem Verkauf des Fahrzeuges ist ein verbauter intelligenter Fahrtenschreiber der zweiten Generational sicherlich auch hilfreicher.

Tipp der Continental AG /VDO

„Die Flotten sollten bei den betroffenen Nfz die zweijährliche Kalibrierung und Prüfung für den Austausch nutzen. Salopp gesprochen: Wenn alle in den letzten Tagen noch schnell tauschen wollen, schaffen das die Werkstätten nie. Und man reduziert Standzeiten.“, so Pressesprecher Oliver Heil der Continental AG

Neue intelligente Fahrtenschreiber

Hier wird wie bisher der Hersteller Continental AG / VDO sicherlich die Nase vorn haben und in den meisten Fahrzeugen verbaut werden. Hier kommt dann der neue DTCO 4.1 (4.1a) in die Fahrzeuge. Neue Funktionen und die Erfüllung der neuen Ansprüche nach EU VO werden eine wesentliche Rolle spielen. Doch auch nützliche Ausstattungen sind beim neuen DTCO 4.1 an Bord. So zum Beispiel das neue Bluetooth Modul, mit dem man beim neuen DTCO Funktionen direkt mit dem Smartphone nutzen und bedienen kann.

Doch auch Stoneridge bietet pünktlich zum Start des neuen intelligenten Fahrtenschreibers einen neuen SE5000 an. Der neue SE5000 Smart 2 ist laut Stoneridge mit neuen Funktionen ausgestattet worden, und erfüllt somit auch die neuen gesetzlichen Anforderungen an einen neuen intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation.

Der SE5000 Smart 2 verfügt auch über eine integrierte Bluetooth/ITS-Schnittstelle, die es Benutzern ermöglicht, Fahrer- und Fahrtenschreiberdaten mühelos über mobile Apps herunterzuladen und einfach zu teilen.

Aber auch weitere Hersteller sollen in den Startlöschern stehen. So soll zum Beispiel auch ein EFAS 5 von Intellic (Bosch / ZF) wieder mit dabei sein. Doch hierzu wird es sicherlich noch weitere Informationen in Kürze geben. Wir von nextDrive.de bleiben dran!

Bild und technische Details: Continental AG und Stoneridge

Text: Achim Daniels nextDrive.de

HINWEIS:

Dies ist nur eine Einschätzung des Autors und stützt sich auf die vorliegenden EU VO etc. Hieraus entsteht keine rechtssichere Aussage!

Die Typenbezeichnung „DTCO“ bezieht sich auf Geräte aus dem Hause der Continental AG. Diese Bezeichnung dient nur der Zuordnung in diesem Text! Es gibt weitere Hersteller mit anderen Typenbezeichnungen wie zum Beispiel Stoneridge SE5000 Smart 2 und weitere.