Der EU Rat hat nun die weitere Vorgehensweise festgelegt und hierzu ein Rechtsakt verabschiedet. Dieser sieht in ganz Europa mehr Ladestationen und Tankstellen für alternative Kraftstoffe vor.

Wichtigste Ziele bis 2025 und 2030

Die Verordnung sieht spezifische Ziele für den Aufbau vor, die bis 2025 oder 2030 zu erreichen sind. Insbesondere müssen

  • bis 2025 Schnellladepunkte für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge mit einer Ladeleistung von mindestens 150 kW alle 60 km entlang der wichtigsten Verkehrskorridore – dem sogenannten Transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V) – errichtet werden;
  • bis 2025 Ladestationen für schwere Nutzfahrzeuge mit einer Ladeleistung von mindestens 350 kW alle 60 km entlang dem TEN-V-Kernnetz und alle 100 km entlang dem TEN-V-Gesamtnetz errichtet werden – mit vollständiger Netzabdeckung bis 2030;
  • bis 2030 Wasserstofftankstellen, die sowohl Personenkraftwagen als auch schwere Nutzfahrzeuge versorgen, in allen städtischen Knoten und alle 200 km entlang des TEN-V-Kernnetzes errichtet werden;
  • Seehäfen, die von einer Mindestanzahl großer Fahrgastschiffe oder Containerschiffe angelaufen werden, diesen Schiffen bis 2030 landseitige Stromversorgung bieten können;
  • Flughäfen stationäre Luftfahrzeuge bis 2025 an allen Flugsteigpositionen und bis 2030 an allen Vorfeldpositionen mit Strom versorgen können;
  • Nutzer von Elektrofahrzeugen oder Fahrzeugen mit Wasserstoffantrieb an Ladestationen oder Tankstellen mit Zahlungskarten oder Geräten mit Kontaktlosfunktion ohne Abonnement und unter vollständiger Preistransparenz leicht bezahlen können;
  • Betreiber von Ladestationen oder Tankstellen den Verbrauchern auf elektronischem Wege umfassende Informationen über die Verfügbarkeit, die Wartezeit oder den Preis an verschiedenen Tankstellen zur Verfügung stellen.

Nach der förmlichen Annahme vom 25.07.2023 durch den Rat wird die neue Verordnung nach dem Sommer im Amtsblatt der EU veröffentlicht und am zwanzigsten Tag nach dieser Veröffentlichung in Kraft treten. Die neuen Vorschriften gelten sechs Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung.

Bild und Text: Achim Daniels – nextDrive.de

Details: EU Rat Pressemitteilung vom 25-07-2023