Das KBA hat den Zugang für BKF Bildungsträger zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Register (BQR) vom 25.10.2021 auf den 29.11.2021 verlegt.

Wir von nextDrive.de hatten darüber hinaus aber auch noch weitere Fragen an das BQR Team des KBA:

– Wird der Termin zur Öffnung des Zugangs zum BQR durch BKF Ausbildungsstätten am 25.10.2021 eingehalten?

Antwort vom KBA: „Der Zugriff auf das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) durch die staatlich anerkannten Ausbildungsstätten wird statt am 25. Oktober 2021, aus technischen Gründen ab dem 29. November 2021 bereit gestellt.“

– Wann werden BKF Ausbildungsstätten, etc., weitere Informationen zum Zugang erhalten? Bisher haben Bildungsstätten nur eine erste Information bekommen, welche aus Ihrem Hause ist. (Schreiben vom 19.05.2021)

Antwort vom KBA: „In Kürze werden nähere Informationen über die Anerkennungsbehörden an die Ausbildungsstätten weitergegeben.“

– Gibt es schon weitere Informationen zum Zugang zum BQR?

Antwort vom KBA: „Zusätzlich zu den Informationsschreiben, die über die Anerkennungsbehörden an die Ausbildungsstätten verteilt werden, stehen demnächst auch auf der Webseite des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) Informationen für die Ausbildungsstätten unter folgendem Link zur Verfügung:

https://www.kba.de/…/ZentraleRegister/BQR/bqr_node.html

– Wird es auch einen Testzugang geben?

Antwort vom KBA: „Es sind umfangreiche Tests in einer internen Testumgebung erfolgreich durchgeführt worden. Für die Anwender stellt das KBA einige Wochen vor Wirkbetriebaufnahme die Benutzerhandbücher zur Webanwendung zur Verfügung.

Der Link zur Webanwendung kann ab dem 29. November 2021 unter

www.kba-online.de

http://www.kba-online.de

aufgerufen werden.

– Wie können Daten im BQR geändert werden?

Antwort vom KBA: „Die berechtigten Ausbildungsstätten können über die vom KBA zur Verfügung gestellte Webanwendung Daten online ändern, indem fehlerhaft gemeldete Qualifikationen storniert werden und die korrigierte Fassung der Qualifikation erneut an das BQR übermittelt wird. Die genaue Vorgehensweise kann dem Benutzerhandbuch entnommen werden.“

– Was müssen BKF Ausbildungsstätten machen, um diesen BQR Zugang nutzen zu können? Bekannt ist nur, dass ein Elster Zertifikat benötigt wird! (Schreiben vom 19.05.2021)

Antwort vom KBA: „Der Zugriff auf die Webanwendung erfordert eine erfolgreiche Authentifizierung mithilfe des Elster-Unternehmenszertifikats.

Hierzu wurde die Schnittstelle „NEZO“ des Elster-Unternehmenskontos in der Webanwendung zum BQR eingebunden. Es ist somit verpflichtend, ein solches Unternehmenskonto zu nutzen.

Die Nutzung des Elster-Unternehmenskontos ist kostenfrei. Weitere Details zum Elster-Unternehmenskonto finden Sie unter dem folgenden Link:

https://www.stmd.bayern.de/…/digitales-unternehmenskonto/

Die bei der staatlichen Anerkennung angegebenen Unternehmensdaten müssen gleich denen des zu erstellenden Elster-Unternehmenszertifikats sein. Ansonsten kann der Zugriff auf das BQR nicht gewährleistet werden.

Die Webanwendung wird voraussichtlich ab dem 29. November 2021 bereitgestellt.“

– Wo kann man die Benutzerhandbücher zur Webanwendung downloaden? (Schreiben vom 19.05.2021)

Antwort vom KBA: „Die Benutzerhandbücher werden auf der Webseite des KBA einige Wochen vor dem Wirkbetrieb veröffentlicht. Zusätzlich stehen Ihnen die FAQ’s zum Berufskraftfahrerqualifikationsregister für staatlich anerkannte Ausbildungsstätten unter folgendem Link zur Verfügung:

https://www.kba.de/…/ZentraleRegister/BQR/faq_pdf.pdf….“

Der Zugang zum BQR durch die IHK wird aber planmäßig zum 25.10.2021 möglich sein.

Informationen und Antworten: Pressestelle KBA

Text, Bild und Fragen: Achim Daniels nextDrive.de