ADR Scheine bleiben länger gültig!
Wie die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld heute mitteilt, sind jetzt auslaufenden ADR Scheine länger gültig!
SIEHE AUCH DAS UPDATE VOM 23-11-2020
“ 291/2020: Fortsetzung der Fristverlängerungen für Gefahrgutfahrer und -beauftragte
Multilaterale Vereinbarung M 330 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung und Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte
Gemäß Absatz 8.2.2.8.2 ADR und Unterabschnitt 1.8.3.7 ADR
Die Multilaterale Vereinbarung M 324 wird durch die Multilaterale Vereinbarung M 330 fortgesetzt. Danach gelten Ausnahmeregelungen für die Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung und die Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, die in der Zeit zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. Februar 2021 abgelaufen wären. Die Bescheinigungen bleiben bis zum 28. Februar 2021 gültig.
Die Vereinbarung finden Sie unter: http://www.unece.org/trans/danger/multi/multi.html
Nach Aussage des BMVI wird Deutschland die Vereinbarung in den nächsten Tagen unterzeichnen, so dass die Regelungen auch in Deutschland Anwendung finden.“ Zitat Ende.
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UPDATE 23-11-2020
Wie die IHK heute mitteilt, „Durch die Gegenzeichnung von Deutschland der neuen ADR-Vereinbarung M330 bleiben alle Gb-Schulungsnachweise bzw. ADR-Bescheinigungen deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und 1. Februar 2021 endet, bis zum 28. Februar 2021 gültig. Das bedeutet, dass zur Verlängerung der Bescheinigung/des Nachweises bis zum 28. Februar 2021 eine Prüfung erfolgreich abgelegt werden muss. Für den Verkehrsträger Schiene und Binnenschifffahrt hat Deutschland ebenfalls eine Vereinbarung gegengezeichnet, so dass auch für diese Verkehrsträger die vorgenannte Verlängerung anwendbar ist. Für den Bereich Seeschiff ist ebenfalls eine Verlängerung geplant. Die multilateralen Vereinbarungen für den Straßenverkehr und die Beförderung auf Binnenwasserstraßen bzw. die Sondervereinbarungen für den Schienenverkehr inkl. der Zeichnerstaaten finden Sie hier: www.unece.org/trans/… www.unece.org/trans/… otif.org/de/ Die Vereinbarungen sind nach ihrer Zeichnung sofort im innerstaatlichen Verkehr und im Verkehr mit den Zeichnerstaaten anzuwenden. Das ergibt sich aus § 5 Absatz 9 GGVSEB“. So kann eine Bescheinigung für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte (M330) bis zum 28. Februar 2021 nur verlängert werden, wenn – der Teilnehmer eine Bescheinigung jenes Landes vorlegt, welches die Vereinbarung gezeichnet hat und – deren Gültigkeit zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. Februar 2021 endet.“ Zitat Ende. |
Bild und Text: Achim Daniels #nextDrive.de