Der neue intelligente Tacho der Continental AG wurde vom KBA genehmigt und kann daher planmäßig ab dem 21.08.2023 in neu zugelassene Nutzfahrzeuge eingebaut werden.
Continental hat die Typenzulassung des KBA für den VDO DTCO 4.1 erhalten
Die durch das EU-Mobilitätspaket I vorgegebene Version des intelligenten Fahrtenschreibers bringt neue und teilweise veränderte Funktionen mit sich und liefert zuverlässige Daten für effizientere Kontrollen im internationalen Güterverkehr. „Wir freuen uns sehr, dass unser intelligenter Tachograph der zweiten Version pünktlich zum angepeilten Marktstart sämtliche nötigen Sicherheitszertifizierungen und die Typenzulassung erhalten hat“, sagt Dirk Gandras, der im Geschäftssegment Connected Commercial Vehicle Solutions die Entwicklung von Tachographen leitet. „Damit steht einer rechtzeitigen Auslieferung des intelligenten Tachographen der zweiten Version nichts mehr im Weg, bevor dieser ab dem 21. August 2023 in neu zugelassenen Nutzfahrzeugen verpflichtend wird.“
Grundlage für den neuen intelligenten Tacho
Neben Veränderungen beim Thema Ruhezeit regelt das Mobilitätspaket I vor allem die Pflichten zum Nachweis von Kabotagefahrten und der Entsendung von Fahrpersonal. Um dies kontrollieren und durchsetzen zu können, kommt nun der neue intelligente Tachograph der zweiten Version zum Einsatz. Damit erhält der Tachograph zum ersten Mal in seiner mittlerweile hundertjährigen Geschichte vom Gesetzgeber weitere Kontrollfunktionen zugewiesen, die über die Erfassung von Arbeits- und Einsatzzeiten hinausgehen.
Wie in der Durchführungsverordnung (EU 2021/1228) vorgesehen, sind ab dem 21. August 2023 neu zugelassene Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht mit intelligenten Tachographen der zweiten Version auszurüsten. Bis August 2025 folgen Bestandsfahrzeuge, die grenzüberschreitend eingesetzt werden. Neu ist, dass Nutzfahrzeuge mit Gesamtgewicht zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen, die grenzüberschreitend fahren, ab Juli 2026 einen Tachographen benötigen.
Continental empfiehlt, die Umrüstung im Zuge der vorgeschriebenen Tachographenprüfung durchzuführen, um Ausfallzeiten durch Aufenthalte in der Werkstatt zu reduzieren.
Mehr Doku
Eine der neuen Aufgaben des neuen intelligenten Tachos sind die Dokumentationen. Hierfür werden die Fahrzeugposition und Grenzübertritte über ein GNSS-Modul (Globales Navigationssatellitensystem) automatisch erkannt und im Massenspeicher erfasst. Eine Bluetooth-Schnittstelle sorgt für mehr Konnektivität, sodass das Auslesen und Steuern des Tachographen über externe Geräte wie Smartphones problemlos möglich ist.
Neue Fahrerkarte
Mehr Daten bedeutet auch mehr Speicher. Und so wurde auch eine neue Fahrerkarte notwendig. Der DTCO 4.1 der Continental AG ist auf diese Datenmenge schon heute vorbereitet und eignet sich somit für die neuen Fahrerkarten mit ihrer von 28 auf 56 Tage erweiterten Speicherkapazität, die Ende 2024 verpflichtend wird.
Galileo als Basis für die Ortsbestimmung
Der DTCO 4.1 der Continental AG verwendet schon heute die Daten des europäischen Satellitennavigationssystems Galileo, welche in Zukunft ein weiteres Plus in Sachen Datensicherheit bieten werden. „Wir hatten gehofft, dass uns der Betreiber die Authentifizierung der Galileo-Positionsdaten schon zum Marktstart im August zur Verfügung stellen würde“, erklärt Matthias Kliché, Head of Legal Requirements im Geschäftssegment Connected Commercial Vehicle Solutions. „Weil das nicht möglich war, freuen wir uns, dass die Europäische Kommission durch die kürzlich verabschiedete Regulation (EU 2023/980) im Sinne aller Beteiligten für Rechtssicherheit in dieser Übergangsphase gesorgt hat.“
Maut Erfassung und viele weitere Möglichkeiten mit dem neuen Tacho
Der neue DTCO 4.1 kann aber nicht nur Fahrerdaten erfassen, sondern wird auch in vielen weiteren wichtigen Bereichen eine wichtige Rolle übernehmen. So zum Beispiel bei der Maut Erfassung. Hier kann der neue DTCO 4.1, durch noch besserer Lokalisierung, genaue Daten zur Maut erfassen. Ein erstes Beispiel hierfür ist die Integration von Maut-Serviceleistungen, die sogenannte Tachographenmaut, die Continental ab 2024 erstmals,gemeinsam mit dem Mautdienstleister Axxès, anbieten wird.
Bereits aus dem DTCO 4.0 bekannt ist die ITS-Schnittstelle (ITS = Intelligent Transportation Systems, Intelligente Verkehrssysteme), die für die neue Version der Fahrtenschreiber nun verpflichtend ist und mit der künftig viele weitere Anwendungsfälle möglich werden. Dank der Fähigkeit des Tachographen, Daten in vertrauenswürdige, sichere und eindeutig zuzuordnende Daten zu verwandeln, entstehen Chancen, die weit über gesetzliche und regulatorische Vorgaben hinausgehen und etwa auch datenbasierte Services umfassen, die den Betreibern von Nutzfahrzeugflotten die Arbeit erleichtern.
Der Fantasie sind bei der Entwicklung solcher Services, bei denen der Tachograph die entscheidenden Daten liefert, keine Grenzen gesetzt: „Wir wollen, gemeinsam mit Entwicklungspartnern, Kunden und Start-ups, das volle Potenzial des Tachographen erschließen und die Servicelandschaft für Flotten und Fahrer weiter ausbauen“, sagt Dirk Gandras über die Zukunft des Tachographen.
Neues Erkennungsmerkmal
Um den neuen DTCO 4.1 vom DTCO 4.0 unterscheiden zu können, muss man nur vorne auf die rechte Ecke des Displays auf dem Tacho schauen. Steht dort ein Bluetooth Zeichen, so ist dies der neue DTCO 4.1. Der DTCO 4.0 und 4.0e hatte noch keine Möglichkeit einer Bluetooth Verbindung. Ansonsten hat die Continental AG das Design des DTCO, gegenüber dem „alten“ DTCO, nicht verändert.