Es wurde schon vor Jahren angekündigt, nun liegt der erste Vorschlag zur Änderung der Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer/innen im Personenverkehr vor!

Erster EU Vorschlag!

Es ist zwar noch ein langer Weg, doch der erste Schritt ist gemacht. Wurde mit dem Mobilitätspaket I im Jahre 2020 schon einiges bei den Lenk- und Ruhezeiten innerhalb der EU verändert, so war es doch schon klar, dass es noch eine weitere Änderung geben muss. Diese Änderungen sollen nur den Personenverkehr betreffen. Dazu hat man sich schon im Vorfeld abgestimmt und bis zum Ende 2023 einen ersten Vorschlag erarbeitet. Und so kann man sich auf die neuen Regelungen zu den Lenk- und Ruhezeiten beim Kraftfahrer/in im Personenverkehr schon fast ein wenig freuen!

Trennung BUS vom LKW

Das der Kraftfahrer/in im Güterverkehr nicht mit dem Kraftfahrer/in im Personenverkehr zu vergleichen ist, dürfte jedem klar sein. Doch bisher sind diese beiden grundlegend verschiedenen Anforderungen bei der Tätigkeiten nicht berücksichtigt worden. Dies soll sich aber mit der kommenden Änderung der EU Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten verändern, und der Kraftfahrer/in im Personenverkehr soll weitere Erleichterungen erfahren.

Flexiblere Lenk- und Ruhezeiten

Mehr Flexibilität sollen die Tätigkeit des Kraftfahrers/in im Personenverkehr erleichtern. So sollen zum Beispiel die 12 Tageregelung auch von national fahrenden Kraftfahrer/innen im Personenverkehr nutzbar sein. Auch soll diese auf mehrere Reisen anwendbar sein.

Der Begin einer Ruhezeit kann dann flexibel gehalten werden. So kann besser auf nicht geplante Ereignisse reagiert werden, und zwingt nicht den Kraftfahrer/in unerlaubte Handlungen durchzuführen. Beispiel ist, wenn es beim Konzert mal wieder eine Zugabe mehr gab als geplant, und der nötige Begin einer Tagesruhezeit somit nicht rechtzeitig angefangen werden kann.

EU ja, Deutschland nein, oder doch ja?

Die Änderungen zur EU 561/2006 sind ja schon einige Monate aktiv. Aber wo bleibt die neue FahrpersonalVO etc., welche sich auf die Änderungen zur EU 561/2006 beziehen?

Immer öfters kommt zu Missverständnissen welche aus der Änderung zur EU 561/2006 hervor gehen. So zum Beispiel sind laut Änderung zur EU 561/2006 die Kraftfahrzeuge zum Transport von Beton ausgenommen. Was aber nicht für Deutschland gelten soll. Hierzu gibt es dann viele Gerüchte und auch dann falsche Anweisungen an Kraftfahrer/innen, was dann zu Strafen etc. führt.

Was noch zu hören ist, dass wir in Deutschland mal wieder es noch strenger nehmen wollen. So soll die Tonnage zur Anwendung der Lenk- und Ruhezeiten nicht wie in der Änderung zur 561/2006 auf 2,5t zGM gesetzt werden, sondern auf 2,4t zGM. Was dies nun bewirken soll ist aber etwas fraglich! Aber bisher war es ja nicht anders. Da waren wir ja in Deutschland schon auf 2,8t zGM, wobei die EU noch bei 3,5t zGM war. Bleibt also, abzuwarten wie unsere neue nationale Regelung aussehen wird. ABER, spannend ist wann sie denn nun wirklich kommt. Wenn sich alle noch etwas Zeit lassen, dann könnten die Regelungen für den Kraftfahrer/in im Personenverkehr ja gleich mit einfließen. So hat man sich eine Änderung gespart! 😉

Hier gibt es den Vorschlag zur Änderung der Lenk- und Ruhezeiten als Download

Text: Achim Daniels nextDrive.de