eScooter Nutzer müssen sich zukünftig in Wien an strenge Regeln halten, sonst wird es teuer!

Das Problem

„Es ist allen klar, dass es so nicht weitergehen kann!“, so Achim Daniels von nextDrive.de. „Die eScooter sind in der City ein echtes Problem geworden! Gerade Kraftfahrer/innen im ÖPNV beschweren sich zunehmend über die Nutzer von eScooter und über achtlos abgestellte eScooter. Immer wieder wird von falscher Nutzung, zu zwei oder sogar zu dritt auf einem eScooter, mit dem gesamten Monatseinkauf auf dem eScooter oder falscher Straßennutzung gesprochen. Dies ist oft echt gefährlich!“, so Daniels weiter. Klar gesehen, sieht man weltweit in den Citys, dass Nutzer von eScooter, diese unüberlegt abstellen. So sind viele eScooter eine echte Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmern/innen. Dies hat oft fatale Folgen. Die Umfallzahlen sprechen hier auch für eine klare Problematik, denn diese stiegen in den letzten Jahren extrem an. So sind alleine in Berlin ca. 1400 Unfälle im Jahr 2022 mit eScooter zu verzeichnen gewesen.

Aber auch die Umwelt ist immer wieder betroffen. So werden oft auch eScooter in Gewässer regelrecht entsorgt.

In Berlin werden eScooter auch mal auf dem Dach eines geparkten PKW „abgestellt“. Den Schaden kann man dann meistens selbst zahlen!

In einigen Städten sind nun die Behörden aufmerksam geworden und handeln. So nun auch in der Stadt Wien (Österreich) wo zur Zeit noch fünf Anbieter von Leihfahrzeugen auf dem Markt sind. Dies wird sich dann aber auf maximal vier Anbieter reduzieren, um einen besseren Überblick zu bekommen.

Neue Regeln – Das Abstellen

In der österreichischen Stadt Wien sind nun neue Spielregeln erlassen worden. So sind feste Abstellflächen benannt worden. Diese sind an einem eScooter Symbol und einer farblichen Abgrenzung zu erkennen. Gemietete eScooter müssen nach der Nutzung in diese Abstellfläche abgestellt werden. In einem Umkreis von jeweils 100 Metern rund um diese Abstellflächen ist das Abstellen nicht gestattet.

Das Abstellen außerhalb einer Abstellfläche ist nur dort möglich, wo keine solche Stellfläche in der Nähe ist. Bis zum Jahresende sollen 200 der fixen Scooter-Areale in Wien eingerichtet werden. Derzeit ist man bei rund 120 Abstellflächen. Im Jahr 2024 kommen 100 weitere Abstellflächen dazu.

Falsch abgestellte Roller müssen von den Betreibern unverzüglich entfernt werden. Eine Kontrolle erfolgt durch den Betreiber, welcher auf seine Mietfahrzeuge nun besser aufpassen muss. Sollte ein eScooter falsch abgestellt worden sein, muss der Betreiber der Mietfahrzeuge sofort handeln, sonst drohen hohe Strafen.

Neue Regel – Sperrzone und Langsamfahrzone

Zusätzlich werden in Wien Sperrzonen und Langsamfahrbereiche geschaffen. So ist das Fahren von eScooter im Bereich von Krankenanstalten, in Parks und auf Märkten nicht mehr erlaubt. Sperrzonen sind etwa auch der Bereich um die Staatsoper, der Stephansplatz, der Graben, die Kärntner Straße und der Vorplatz der Albertina.

Langsamfahrbereiche wiederum wird es etwa in Begegnungszonen und Wohnstraßen geben. Die Geschwindigkeit wird dort automatisch gedrosselt. Kontrolliert wird die Einhaltung der Regeln von den Organen der Parkraumüberwachung. Bei Verstößen erhält der Betreiber eine Strafe.

Maximale Anzahl von eScooter in der City

Die Anzahl der eScooter in der Wiener City wird gleichzeitig auf maximal 500 Stück begrenzt. in den Außenbezirken soll die Anzahl jedoch angehoben werden. So soll eine gleichmäßige Verteilung auf die gesamte Stadt Wien erreicht werden. In den Bezirken Leopoldstadt bis Alsergrund und Brigittenau sollen in Zukunft sogar insgesamt 1.500 Roller stehen dürfen. Auch die Einrichtung eines „Dashboards“, das permanent aktuell die Standorte der Scooter anzeigt, wird dann in Kürze in Wien eingerichtet werden.

Auch die Technik soll sich ändern

Um nicht nur das Abstellen oder die Verteilung der eScooter hat man sich Gedanken gemacht, sondern auch um die Verkehrssicherheit. So sollen Mietfahrzeuge zukünftig mit Blinkern ausgestattet sein. Die Mietfahrzeuge müssen zusätzlich zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsvorrichtungen, eine akustische Warneinrichtung (Hupe / Signalton) und einen passenden Hauptständer haben. Der Hauptständer muss ein Umfallen auch bei Wind verhindern können.

Andere Städte, andere Regeln

In Paris hat man dieses Jahr allerdings in einer Abstimmung den eScooter ein klares Verbot erteilt. So dürfen ab 1.September 2023 keine eScooter in der Pariser City vermietet werden. Die Lizenzen der drei Anbieter von eScooter läuft zum Ende August aus. Somit sind dann ca. 15.000 eScooter weniger in der Pariser City unterwegs.

In Bremen zum Beispiel ist das Abstellen schon seit einiger Zeit geregelt. So dürfen eScooter nicht auf Radwegen, Querungshilfen, Rettungswegen, in Einfahrten, an Haltestellen von Bus und Bahn sowie vor oder auf Rampen und anderen Einrichtungen zur Barrierefreiheit abgestellt werden. Auch vor Gebäudeeingängen haben eScooter laut Bremer Behörden nichts zu suchen.

Wer ein Mietfahrzeug auf dem Fußweg abstellt, sollte dies darüber hinaus parallel zur Fahrbahnrichtung tun. Und zwar so, dass eine Restgehwegbreite von mindestens 1,80 Metern verbleibt, so das Ordnungsamt Bremen.

Text und Bild: Achim Daniels