Hurra!!!! Wir haben nun nach einigen Problemen unseren KBA Zugang zum BQR!!!

Falsche Bezeichnungen, viele negative Rückmeldungen von Bildungsträgern und selbst keinen Zugang zum BQR! So sah es in den letzten Wochen und Monaten aus! Doch, oh Wunder, es geht auch mal etwas gut! Zumindest funktioniert nun bei uns der KBA Zugang zum BQR. Ein langer und komplizierter Weg geht nun zu Ende!

Woran lag es?

Zunächst wurden alle Bildungsträger ohne eine Nummer beim Handelsregister einfach ausgeschlossen! Dies scheint nun behoben zu sein! Zusätzlich wurde es versäumt mitzuteilen, dass ein KBA Zugang zum BQR nur mit einer neuen Elster Zertifizierung möglich ist. Also vorhandene Elster Zertifikate sind hier nutzlos! Um ein neues passendes Elster Zertifikat zu erlangen wird der folgende Link benötigt!

https://www.stmd.bayern.de/themen/digitale-verwaltung/digitales-unternehmenskonto/

Die Zertifizierung erfolgt dann in zwei Teilen. Erster Teil mit erstem Code steht in einer Email, der zweite Code wird per Brief versendet.

Hat man beide zur Hand, kann ein Elster Zertifikat eröffnet werden und eine Datei generiert werden! Diese Datei bitte sehr gut aufbewahren und gut findbar abspeichern! Diese wird später noch benötigt!

Der KBA Zugang

Nun geht es mit dem KBA Zugang zum BQR. Nach dem das Elster Zertifikat erledigt wurde, geht es nun auf die Webseite KBA-Online.de.

www.kba-online.de

Auf der Startseite wählt man nun den Button Ausbildungsstätten aus!

Im „Login“ die gut abgespeicherte Elsterdatei aufrufen und das vergeben Passwort eingeben.

Nachdem die eigenen Daten, welche vorher von der zuständigen Behörde an das KBA gemeldet wurden, sichtbar sind, müssen diese bestätigt werden.

ACHTUNG: Die Daten beim KBA müssen mit den Daten im Elster Zertifikat übereinstimmen!!! Sonst klappt dies nicht!

Dann ist man eigentlich ready to start!

Das BQR begrüßt den Nutzer mit einem Menü, welches mehrere Möglichkeiten anbietet:

  • Auskunft – hier kann man zukünftig Teilnehmer/innen abfragen!
  • Beschleunigte Grundqualifikation Ausbildungsstätte – hier sollen BQGs eingetragen werden, was aber durch die IHKs gemacht werden soll!
  • Weiterbildung- hier trägt der Bildungsträger die Daten zur BKF Weiterbildung eines Teilnehmers/in ein
  • Stornierung – upsi, mal verschrieben oder so? Dann hier stornieren! Ändern geht nicht!

Um einen Teilnehmer/in einer Weiterbildung einzugeben, klickt man dann die Weiterbildung über den Button „Öffnen“ an!

Teilnehmer/innen einer BKF Weiterbildung sollen laut §19 BKrFQG „unverzüglich“ eingetragen werden, was nicht bedeutet, dass am Samstag nach erfolgtem Seminar direkt ein Eintrag ins BQR erfolgen muss. Erste Rückmeldungen verstehen unter einer unverzüglichen Bearbeitung, einen Zeitraum von maximal zwei Wochen! Was aber nicht ausgeschöpft werden sollte.

Teilnehmer/in eingeben

Die Maske erklärt sich eigentlich von alleine!

Alle wichtigen Pflichtdaten sind mit einem Sternchen versehen und müssen somit eingegeben werden! Ein „Doktorgrad“ ist kein Pflichtfeld!

Die Seriennummer ist die Nummer des FQN, also des Fahrerqualifikationsnachweises, welchen der Teilnehmer/in schon eventuell hat. Dies ist kein Pflichtfeld!

Bei den Kenntnisbereichen ist alles so wie gehabt! Nur anhaken! Fertig! Gleiches gilt für die Fahrerlaubnisklassen.

Die Bezeichnung „Ausbildungsstätte“ ist leider zu tief gesetzt worden, denn das Aktenzeichen der Anerkennungsbehörde gehört sicherlich zur Ausbildungsstätte und nicht zum Teilnehmer/in!

Die zuständige Überwachungsbehörde ist nach ersten Aussagen gleich der Zuständigen Anerkennungsbehörde! Ob sich dies irgendwann ändert, bleibt abzuwarten, möglich wäre dies dann schon mal!

STOPP!

Bitte noch nicht absenden, denn ein Bildungsträger sollte eine Kopie als Ausdruck für die eigenen Unterlagen erstellen. Der Button hierfür ist aber ganz ganz oben rechts zu finden! Also, noch nicht absenden, sondern erst einmal drucken und dann wieder runter scrollen und absenden!

FAZIT

Es geht auch besser, aber für eine erste Ausfertigung einer Datenbank ist dies nun akzeptabel / praktikabel. Frage ist nur, wie die Daten genutzt werden können, und ob jeder Bildungsträger die Daten eines jeden Teilnehmers/in einsehen kann. Also auch sehen kann, wo dieser in der Vergangenheit seine BKF Weiterbildung gemacht hat!

Eine weitere Frage stellt sich in Sachen Datenschutz. Wie muss nun ein Bildungsträger sich aufstellen, um diese Daten einsehen und bearbeiten zu können? Wer darf und was muss für die Datensicherung von Seiten des Bildungsträgers gemacht werden! Einen Ordner mit den Daten der Teilnehmer/innen zur BKF Weiterbildung ist schnell mal weggeschlossen. Ein PC mit Zugangsdaten eher nicht!

Doch nun freuen wir uns doch erst einmal auf ein neues „Muss man machen“. Ob dies dann nicht nur mehr Arbeit bedeutet, sondern auch Vorteile haben kann wird sich sicherlich noch herausstellen! Eine Schnittstelle zu BKF Verwaltungsprogrammen ist derzeit nicht zu sehen. Daher muss jeder Teilnehmer/in händisch eingegeben und verwaltet werden! Dies kann im Jahr 2022 auch anders gehen!

DOWNLOADS

Wer gerne die Anleitung des KBA lesen möchte, kann sich die Datei hier herunterladen!

Bilder: KBA-Online.de Webseite Screenshots

Text: Achim Daniels #nextDrive.de