Nach der EU VO 2020/1054 Fassung 15.07.2020 soll auch der Artikel 13 der EU VO 561/2006 um die Position 13r erweitert werden. Hiernach sollen Fahrzeuge, die für die Lieferung von Transportbeton verwendet werden, ausgenommen sein.

Warum gerade Fahrzeuge zum Transport von Transportbeton von der EU VO 561/2006 und den nationalen Fahrpersonal Gesetzen und Verordnungen ausgenommen sein sollen, ist aber nicht einleuchtend. Vergleichbare Transporte sind nicht als Erweiterung des Artikels 13 erwähnt und stehen somit auch nicht nach jetzigem Stand zur Diskussion!

Umsetzung in Deutschland

Nach heutigem Stand, Aussagen von mehreren Behörden und Verantwortlichen, wird diese Erweiterung des Artikels 13r wohl doch nicht in Deutschland gesetzlich umgesetzt werden / werden können! Zur Zeit wird bei Kontrollen dies zwar beanstandet, aber diese Beanstandung erst einmal auf Eis gelegt, bis es eine feste gesetzliche Änderung gibt oder halt nicht gibt!

Was genau kommen wird, werden wir in diesem Jahr sehen!

Bild: DAF Deutschland

Text: Achim Daniels #nextDrive.de