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Das zum 01.01.2025 beschlossene ADR 2025 ist nach einer Übergangsfrist von 6 Monaten zum 01.07.2025 gültig, und löst somit das ADR 2023 ab!

Im ADR 2025 werden unter anderem Natrium-Ionen-Batterien erstmals als Gefahrgut klassifiziert und neue UN-Nummern festgelegt. Dies betrifft den Transport von Natrium-Ionen-Batterien, sowohl einzeln, aber auch einzeln in Geräten. Natrium-Ionen-Batterien erhalten die UN-Nummern 3556, 3557 und 3558.

Die UN-Nummer 3171, die bisher Fahrzeuge und Geräte mit Nassbatterien, Natriumbatterien oder Natriumlegierungsbatterien umfasste, wird ab 2025 nur noch für diese Batterietypen in eingebautem Zustand in Fahrzeugen und Geräten verwendet. 

Dies als Beispiel für die aktuellen Änderungen im ADR 2025!

Bild und Text. Achim Daniels #nextDrive.de

Quelle: VT 26-2025