Sehtest bei der Verlängerung C und oder D nun auch beim Augenoptiker

Bisher waren Sehtests bei der Verlängerung bzw. beim ersten Erwerb eines FS in den Klassen C und D in Deutschland nur beim Augenarzt möglich. Die Änderung in §12 FeV zum 01.09.2026 sieht nun auch den Augenoptiker in Deutschland als Möglichkeit!

Augenoptiker oder Augenarzt?

Die Kosten beim Augenarzt sind wesentlich höher als beim Optiker. Und so freut es sicherlich jeden Kraftfahrer/in das man beim Optiker nun auch bei der Verlängerung des FS der Klassen C und / oder D eine Möglichkeit hat.

Aber wenn dann nicht nur eine Sehschwäche festgestellt wird, sollte der Augenarzt dann aber weiterhin mit im Boot sein!

Für viele Kraftfahrer/innen ist diese Änderung der FeV eine Erleichterung, da langfristige Termine und lange Wartezeiten in Arztpraxis somit der Vergangenheit angehören. Meistens sind die Termine bei Augenoptiker kurzfristig zu bekommen.

Die Änderung im Auszug

Auszug §12 FeV Änderung 2026:

„(6) 1 Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E haben sich einer Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nummer 2 zu unterziehen und hierüber der Fahrerlaubnisbehörde eine Bescheinigung des Arztes nach Anlage 6 Nummer 2.1 oder ein Zeugnis des Augenarztes nach Anlage 6 Nummer 2.2 einzureichen. 2 Die Bescheinigung nach Anlage 6 Nummer 2.1 kann auch durch einen Augenoptikerbetrieb ausgestellt werden, dabei ist § 67 Absatz 4 entsprechend anzuwenden.“

Text und Bild – Daniels Achim #nextDrive

Infos – FeV Änderungen 2026