In Österreich war es bisher üblich ab dem 60ten Lebensjahr den Führerschein C und oder D nach bereits zwei Jahren zu verlängern.

Änderung von 2 auf 5 Jahre

Die 23. FSG-Novelle bringt in Österreich für die Klassen C (Lkw) und D (Bus) ab dem vollendeten 60. Lebensjahr die Abschaffung der 2-jährigen Befristung des Führerscheins. Seit dem 1. September 2026 gilt dann die allgemeine 5-jährige Befristung, welche schon länger in anderen EU-Ländern üblich ist.

Es gibt etwa 51.400 Führerscheinbesitzer, die zum 60. Geburtstag im Besitz einer Lenkberechtigung für die Klasse C und/oder D sind. Durch den Umstieg von einem 2-jährigen auf ein 5-jähriges Intervall ersparen sich die betroffenen Lenker 1,5 Verlängerungen ihrer Lenkberechtigung. Das sind 77.100 Fälle in 5 Jahren. Das hat Auswirkungen auf die Führerscheinbesitzer und die Behörden.

Kosten für die Verlängerung in Österreich

Die Kosten einer Verlängerung sind in Österreich mit 46 Euro zu veranschlagen (30 Euro ärztliches Gutachten, 16 Euro Kostenersatz). Die bundesweite Ersparnis für Bürger in Österreich beläuft sich auf 3,5 Mio Euro in fünf Jahren. Der eingesparte Verwaltungsaufwand beträgt 1,874 Mio Euro in einem 5-jährigen Intervall.

Informationen WKO Mitteilung 35/2026

Text – Achim Daniels #nextDrive