Wer hätte gedacht, dass das neue Digital Tacho 4.0 – das intelligente smarte Digital Tacho – das Digital Tacho der zweiten Generation, oder wie man es auch bezeichnen möchte, schon 2023 durch den neuen Digital Tacho 4.1 ersetzt werden wird!

Grundlagen

Grundlage für die Ablösung des DTCO 4.0 durch den DTCO 4.1, ist das Mobilitätspaket I der EU, welches unter der deutschen EU Regentschaft durchgesetzt werden wird. Dieses Mobilitätspaket I beinhaltet unter anderem einige Änderungen bei den Lenk- und Ruhezeiten, und macht so einen neuen Digital Tacho möglich, bzw notwendig.

Continental begrüßt das Mobilitätspaket I

Und so begrüßt der Hersteller Continental AG dieses Mobilitätspaket I, da der neue Digitale Tacho 4.1 eine weitere wichtig Rolle bekommen wird. Und so wird schon heute am neuen Digital Tacho 4.1, am traditionsreichen Sitz der Tachographenfertigung im Schwarzwald, mit Hochdruck gearbeitet.

„Wir begrüßen sowohl die Nutzung des DTCO für die Kontrolle von Kabotage- und Entsenderichtlinie als auch die Erweiterung der Tachographenpflicht auf Nutzfahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen Gesamtgewicht im grenzüberschreitenden Verkehr“, sagt dazu Gilles Mabire, Leiter des Geschäftsbereichs Commercial Vehicles & Services bei Continental. „Die EU sorgt mit dem Mobilitätspaket I für fairen Wettbewerb im europäischen Transportgewerbe und für mehr Sicherheit, das ist eine sehr gute Nachricht.“

Das ist dann NEU laut dem BMVI

Das BMVI teilt in einer Pressemitteilung zum Mobilitätspaket I folgendes mit:

Das sind die wichtigsten Neuerungen im Mobilitätspaket I:

  1. Künftig gilt EU-weit ein ausdrückliches und absolutes Verbot, die reguläre Wochenruhezeit im Fahrzeug zu verbringen. Die Regelung sorgt für Rechtsklarheit.
  2. Wöchentliche Ruhezeiten: Fahrer im internationalen Verkehr dürfen zwei verkürzte Wochenruhezeiten hintereinander einlegen. Die Verkürzung muss anschließend entsprechend ausgeglichen werden.
  3. Die Unternehmen werden verpflichtet, Touren im grenzüberschreitenden Verkehr so zu organisieren, dass Fahrer regelmäßig spätestens alle vier Wochen an den Unternehmenssitz oder ihren Wohnsitz zurückkehren können.
  4. Bis spätestens 2025 müssen alle schweren Nutzfahrzeuge (Lastkraftwagen, Busse) mit dem intelligenten Fahrtenschreiber der sogenannten zweiten Version aus- bzw. umgerüstet werden. Ziel ist eine effizientere Kontrolle und Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten.
  5. Auch die Kabotagevorschriften werden reformiert. Beibehalten wird die Regelung, dass innerhalb von sieben Tagen drei Kabotagebeförderungen durchgeführt werden dürfen. Neu ist, dass anschließend eine sogenannte Cooling-Off-Zeit von vier Tage eingehalten werden muss. Erst nach Ablauf dieser vier Tage dürfen erneut Kabotagebeförderungen im selben Mitgliedstaat durchgeführt werden. Diese Regelungen sollen in Zukunft auch für leichte Nutzfahrzeuge ab 2,5 t gelten.
  6. Neu ist außerdem die regelmäßige Rückkehrpflicht der Fahrzeuge in den Niederlassungsmitgliedstaat alle acht Wochen. Damit sollen „Briefkastenfirmen“ verhindert werden.
  7. Rechtsklarheit herrscht nun auch bei der Anwendung der speziellen Entsenderegelungen für Berufskraftfahrer. Hier wurden im Rahmen des Mobilitätspakets Teil I spezielle Regelungen für die Berufskraftfahrerinnen und -fahrer geschaffen – unter anderem zum Mindestlohn und zum Urlaubsanspruch.
  8. Leichte Nutzfahrzeuge ab 2,5 t werden in Zukunft in die Regelungen zum Marktzugang sowie zu den Lenk- und Ruhezeiten und zum Tachographen einbezogen.“ Pressemitteilung vom 09.07.2020 # 028/2020 Auszug!

Umrüstung für alle Fahrzeuge

Besonders der Punkt 4 ist für Halter von älteren Fahrzeuge eine echte Überraschung. Es müssen dann ALLE Fahrzeuge zu 2025 im internationalen Verkehr mit dem neuen Digital Tacho 4.1 ausgerüstet sein.

Die Continental AG hat auf Anfrage von nextDrive.de bestätigt, dass ALLE digitale und analoge Tachographen bis Dezember 2024 umgerüstet werden müssen. Alle Digital Tachos der Version 4.0 dann bis September 2025.

Diese Regelung gilt erstmal nur bei Fahrzeugen im internationalen Verkehr!

Weiter erklärt der Hersteller Continental, dass auch ältere analoge Fahrzeuge ohne technische Probleme auf den neuen Digital Tacho 4.1 umgerüstet werden können.

Digital Tacho 4.1 – Plicht zum September 2023

Neu zugelassene Fahrzeuge sollen nach Planung der EU ab September 2023 mit dem Digital Tacho 4.1 ausgerüstet werden müssen. So verspricht der Hersteller Continental, dass wie schon beim smarten Tachographen der ersten Version (DTCO 4.0) die Bauartgenehmigung für das Digital Tacho 4.1, ca. sechs Monate vorher erreicht wird und somit ab ca. März 2023 zur Verfügung steht.

Digital Tacho ab 2,5t zGM

Besonders interessant ist aber auch der Aspekt, dass nun Fahrzeuge ab 2,5t zGM im internationalen Verkehr, laut der Pressemitteilung des BMVI Punkt 8, in Zukunft die neuen Lenk- und Ruhezeiten inkl. Digital Tacho erfüllen müssen. Dies dürfte den kleinen Transportern mit Schlafkabine über dem Fahrersitz überhaupt nicht gefallen, da diese bisher international fahren konnten wie es so dann passte.

Digital Tacho und die Entsenderichtlinie

Auch die Entsenderichtlinie wird durch den neue Digital Tacho 4.1 abgedeckt. „Wir haben die Arbeiten am Mobilitätspaket aufmerksam verfolgt und bereits Szenarien entworfen, wie wir die Erfassung der Grenzübertritte technologisch umsetzen können“, sagt Dirk Gandras, für die technologische Weiterentwicklung des Tachographen verantwortlicher Manager bei Continental. Die technologische Basis steht von den Vorgängergenerationen bereit: Auch der aktuelle DTCO 4.0 kann bereits Satellitensignale empfangen.

Der Digital Tacho 4.1 wird künftig via Satellitenortung Grenzübertritte registrieren. Diese Daten dienen den Behörden dazu, die Einhaltung der Bestimmungen insbesondere zum Marktzugang sowie zur Entsendung von Fahrern zu überprüfen. In diesem Zusammenhang ist der Digital Tacho 4.1 eine der ersten industriellen Anwendungen überhaupt, die das europäische abgesicherte Galileo-Signal (OSNMA) unterstützen wird – zusätzlich zu den bereits genutzten Satellitensignalen wie GPS. Die Integration des sicheren Galileo-Signals haben die Ingenieure um Dirk Gandras in ihren Plänen für den Digital Tacho 4.1 ebenfalls bereits berücksichtigt.

Alles klar für die BKF Aus- und Weiterbildung

Kraftfahrer/innen können frühzeitig auf die kommenden Änderungen vorbereitet werden. Hierzu wird die im Januar/Februar 2021 erscheinende WORK und TRUCK 2021 Version zur BKF Aus- und Weiterbildung die wichtigsten Änderungen bereits beinhalten. So können LKW Fahrer/innen, BUS-Fahrer/innen und VAN-Fahrer/innen im internationalen Verkehr sich auf die neuen Grundlagen einstellen!

BKF Ausbilder, Trainer und Dozenten können sich im Rahmen der BKF Fortbildung schon dieses Jahr informieren. Hierzu wird es eine spezielle Digital Tacho Fortbildung von nextDrive im Oktober geben. Thema wird unter anderem der Digital Tacho 4.0 sowie der neue Digital Tacho 4.1 in den ersten Details sein. Anmeldungen und Informationen gibt es hier:

https://nextdrive.de/events/bkf-ausbilder-fortbildung-tag-2-lkw/

Wann geht es los?

Die Änderungsregelungen zu den europaweit geltenden Markt- und Berufszugangsverordnungen (EG) Nrn. 1071/2009 und 1072/2009 erlangen 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten unmittelbare Geltung in allen Mitgliedstaaten. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen auch die Vorgaben der besonderen Entsenderegelungen in nationales Recht umgesetzt werden. Die Änderungen an der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 (Sozialvorschriften) treten bereits am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Bild und Text: Achim Daniels #nextDrive.de

Grundinformationen: BMVI und Continental AG