Das heutige EuGH Urteil weist die Klagen der sieben Staaten gegen das Mobilitätspaket I zurück, nimmt aber die Rückkehrpflicht alle zwei Monate zum Unternehmenssitz zurück!

Das Mobilitätspaket I soll die Arbeitsbedingungen für Kraftfahrer/innen im internationalen Güterkraftverkehr verbessern. Litauen, Bulgarien, Rumänien, Zypern, Ungarn, Malta und Polen reichten beim EuGH eine Beschwerde gegen diese Regelungen ein und forderten deren Aufhebung des Mobilitätspaketes I. Die Gegner des Mobilitätspaketes I argumentieren, dass das Mobilitätspaket I nicht zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Kraftfahrern/innen führt. Auch befürchteten die antragsstellenden Staaten dass diese durch die Maßnahmen vom westlichen europäischen Markt verdrängt werden könnten.

Der EuGH entschied heute, dass die Regelungen mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar sind, mit Ausnahme der Anforderung, dass die Kraftfahrer/innen mit dem Nutzfahrzeug alle zwei Monate an den Sitz des Unternehmens zurückkehren müssen. Der Gerichtshof erklärte, dass „das Parlament und der Rat (die EU-Mitgliedstaaten) keine ausreichenden Beweise vorgelegt haben, um die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme zum Zeitpunkt ihrer Annahme zu beurteilen“.

Text: Achim Daniels #nextDrive.de

Bild: Volvo Trucks