Die in Ostwestfalen-Lippe ansässigen Führerscheinstellen (Bielefeld und die Kreise Gütersloh, Herford, Paderborn, Minen-Lübbecke, Höxter und Lippe) haben heute auf längere Bearbeitungsfristen bei der Beantragung des neuen Fahrerqualifikationsnachweises hingewiesen! Kraftfahrer/innen sollten somit frühzeitig den „Umtausch“ planen!

So wird folgendes mitgeteilt:

„…Ab dem 23.05.2021 wird die Schlüsselzahl 95 als Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation nicht mehr in den Führerschein eingetragen.

Die Fahrerlaubnisbehörde bestellt einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) bei der Bundesdruckerei. Dabei handelt es sich um eine Karte, welche dem Führerschein in Form und Größe ähnelt.

Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) kann auch in den Fällen ausgestellt werden, in denen bislang der Eintrag der Schlüsselzahl „95″ in den Führerschein nicht möglich war, z. B. bei ausländischen Führerscheinen.

Da die Eintragung des Unionscodes 95 auf dem EU-Kartenführerschein ab dem 23.05.2021 nicht mehr zulässig ist, kann auch keine vorläufige Fahrberechtigung mit dem Code ausgestellt werden.

Die Führerscheinstellen weisen darauf hin, dass die Lieferfrist des Fahrerqualifizierungsnachweises an den FQN-Inhaber im Direktversand ca. 10 Arbeitstage beträgt. Entsprechende Anträge sind daher frühzeitig vor Fristablauf bei der jeweils zuständigen Führerscheinstelle zu stellen.“ Zitat Ende!

Diese Aussage gilt sicherlich nicht nur für die obigen Führerscheinstellen, sondern dürfte bundesweit für alle Stellen gelten. Kraftfahrer/innen sollten also dringend ihre Beantragung genau planen.

Das neue Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) wird allerdings erst für BKF Bildungsträger zum 23.10.2021 geöffnet, so dass elektronischen Einträge über die Teilnahme an einem Seminar erst dann vom BKF Bildungsträger ins neue BQR gemacht werden können. Bis dahin werden weiterhin die „Papier-Zertifikate“ genutzt.

Informationen: IHK Ostwestfalen zu Bielefeld vom 19.05.2021

Text und weiterführende Informationen: Daniels Achim #nextDrive.de #FQN #Fahrerqualifikationsnachweis