Mit Schreiben vom 12-01-2023 hat die Bezirksregierung Düsseldorf deutlich auf die nur noch elektronische Datenübertragung der Teilnehmerdaten aus der BKF Aus- und Weiterbildung ans KBA, also ins BQR, hingewiesen.

Keine Papierzertifikate mehr anerkannt

Es wird auf den §19 des BKrFQG hingewiesen, wonach die Bescheinigung der Teilnahme an einer BKF Aus- und Weiterbildung nach dem BKrFQG/V in Papierzertifikaten seit kurzem nicht mehr zulässig ist.

„Ein Verstoß gegen diese Meldepflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 6, Abs. 3 BKrFQG mit einem Bußgeld bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden. Das Ausstellen von Papierbescheinigungen nach Anlage 3 und 4 der BKrFQV ist nicht mehr zulässig.“, so die Bezirksregierung zum Thema.

„Um die Einhaltung zu überprüfen habe ich meine Straßenverkehrsbehörden angewiesen Papierbescheinigungen -die nach dem 01.12.2022 ausgestellt wurden- abzulehnen und mir zur Verfügung zu stellen.“, so die Bezirksregierung Düsseldorf weiter in ihrem Schreiben.

IHK Mittlerer Niederrhein nun wieder Online

In einem Schreiben vom 11-01-2023 hat die Bezirksregierung Düsseldorf die Ankündigung der IHK Mittlerer Niederrhein an alle zertifizierten Unternehmen aus der BKF Aus- und Weiterbildung weitergeleitet. Hierin meldet die IHK Mittlerer Niederrhein, dass diese nun einen Zugang zum BQR hat und alle Teilnehmerdaten ab sofort nur noch elektronisch an das KBA übermittelt. Auch werden alle bisher bestandenen Prüfungen rechtskonform ins BQR nachgetragen.

Bild und Text: Achim Daniels #nextDrive.de

Grundlage: Email Schreiben von der Bezirksregierung Düsseldorf vom 12-01-2023 und vom 11-01-2023