Kunden LOUNGE – Änderungen und Fehlerteufel

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Änderungen gibt es jeden Tag. Davon betreffen aber auch ein paar unseren Bereich der BKF Aus- und Weiterbildung. Und so werden hier Änderungen, welche erst nach Verfassung der PowerPoint Folien und BOOKs entstanden sind, hier aufgelistet.

Aber auch Fehlerteufel in unseren nextDrive Produkten sind leider mal zu entdecken. Hier zeigt sich, dass alles bei nextDrive.de mit Herz gearbeitet und verfasst wird. Und da kann dann auch mal der Fehlerteufel zuschlagen.

Alle Änderungen und Fehlerteufel werden natürlich in den nachfolgenden nextDrive Produkt Versionen bearbeitet sein!

Haben Sie als Kunde noch eine Änderung oder einen Fehlerteufel entdeckt? Dann her damit! Info@nextDrive.de

Bitte beachten Sie die WORK oder BOOK Versionen und welcher Fehler / welche Änderung vorliegt!

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ÄNDERUNGEN Lenken & Ruhen 2022

In den neuen Folien beim Thema Lenken & Ruhen steht die geplante Erweiterung des Artikels 13 um den Buchstaben r. Hiernach sollen Transporte von Transportbeton ausgenommen sein.

Nach vielen Gesprächen und aufmerksamen Hinweisen unserer Kunden, wurde nun herausgefunden, dass diese Erweiterung 13r wohl auf der Kippe steht, bzw nicht in Deutschland kommen wird!

Nach der EU VO 2020/1054 Fassung 15.07.2020 soll auch der Artikel 13 der EU VO 561/2006 um die Position 13r erweitert werden. Hiernach sollen Fahrzeuge, die für die Lieferung von Transportbeton verwendet werden, ausgenommen sein.

Warum gerade Fahrzeuge zum Transport von Transportbeton von der EU VO 561/2006 und den nationalen Fahrpersonal Gesetzen und Verordnungen ausgenommen sein sollen, ist aber nicht einleuchtend. Vergleichbare Transporte sind nicht als Erweiterung des Artikels 13 erwähnt und stehen somit auch nicht nach jetzigem Stand zur Diskussion!0

Umsetzung in Deutschland

Nach heutigem Stand, Aussagen von mehreren Behörden und Verantwortlichen, wird diese Erweiterung des Artikels 13r wohl doch nicht in Deutschland gesetzlich umgesetzt werden / werden können! Zur Zeit wird bei Kontrollen dies zwar beanstandet, aber diese Beanstandung erst einmal auf Eis gelegt, bis es eine feste gesetzliche Änderung gibt oder halt nicht gibt!

Was genau kommen wird, werden wir in diesem Jahr sehen!

BITTE IM SEMINAR DARUF HINWEISEN!!!! 

Weitere Details auch hier in der EU VO 2020/1054 vom 15.07.2020!

DOWNLOAD EU VO 2020/1054 von 2020

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WORK 2022 – TRUCK 2022

  • Änderungen der EU VO 1071/2009 und 1072/2009
    • Gewichtklasse auf 2,5t zGM abgesenkt (Änderungen ab 02/2022 und zum 21.05.2022)
    • Verkehrsleiter

      (5) Die Mitgliedstaaten können eine in dreijährigen Abständen erfolgende regelmäßige Weiterbildung in den in Anhang I aufgelisteten Sachgebieten fördern, um sicherzustellen, dass die in Absatz 1 genannten Person(en) hinreichend über die Entwicklungen auf dem Sektor informiert ist (sind).

    • Änderung Liste der schwersten Verstöße gemäß Artikel 6 Absatz 2
      • b) Überschreitung der maximalen Tageslenkzeit um 50 % oder mehr während der täglichen Arbeitszeit.
      • 2. Fehlender Fahrtenschreiber und/oder fehlender Geschwindigkeitsbegrenzer, oder Vorhandensein im Fahrzeug und/oder Verwendung einer betrügerischen Vorrichtung, durch die die Aufzeichnungen des Kontrollgeräts und/oder der Geschwindigkeitsbegrenzer verändert werden können, oder Fälschung der Schaublätter oder der vom Fahrtenschreiber und/oder von der Fahrerkarte heruntergeladenen Daten.
    • Finanzielle Leistungsfähigkeit wird ergänzt
      • (1) Um die Anforderung des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe c zu erfüllen, muss ein Unternehmen jederzeit in der Lage sein, im Verlauf des Geschäftsjahres seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Zu diesem Zweck muss das Unternehmen anhand der von einem Rechnungsprüfer oder einer ordnungsgemäß akkreditierten Person geprüften Jahresabschlüsse für jedes Jahr nachweisen, dass es über Kapital und Reserven in mindestens folgender Höhe verfügt:

        1. a) 9 000 EUR für das erste genutzte Kraftfahrzeug,
        2. b) 5 000 EUR für jedes weitere genutzte Kraftfahrzeug oder jede weitere genutzte Fahrzeugkombination, das/die eine zulässige Gesamtmasse von über 3,5 t hat, und
        3. c) 900 EUR für jedes weitere genutzte Kraftfahrzeug oder für jede weitere genutzte Fahrzeugkombination, dessen/ deren zulässige Gesamtmasse 2,5 t, jedoch nicht 3,5 t überschreitet;

         Unternehmen, die den Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers ausschließlich mit Kraftfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen ausüben, deren zulässige Gesamtmasse 2,5 t, jedoch nicht 3,5 t überschreitet, weisen für jedes Jahr anhand der von einem Rechnungsprüfer oder einer ordnungsgemäß akkreditierten Person geprüften Jahresabschlüsse nach, dass sie über Kapital und Reserven in mindestens folgender Höhe verfügt:

        1. a) 1 800 EUR für das erste genutzte Fahrzeug und
        2. b) 900 EUR für jedes weitere genutzte Fahrzeug.

DOWNLOAD Zusammenfassung Änderungen 1071-2009

DOWNLOAD Zusammenfassung Änderungen 1072-2009

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BUS 2022

  • bisher keine Änderungen

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VAN 2022

  • bisher keine Änderungen 

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GABELSTAPLER 2022

  • keine Änderungen und Fehlerteufel entdeckt!

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BOOK 2022 – LKW

  • keine Änderungen und Fehlerteufel entdeckt!

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BOOK 2022 – BUS 

  • keine Änderungen und Fehlerteufel entdeckt!

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BOOK 2022 – Radlader

  • keine Änderungen und Fehlerteufel entdeckt!

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BOOK 2022 – Gabelstapler Unterweisung / Grundlagen

  • keine Änderungen und Fehlerteufel entdeckt!

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