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Es wird Zeit für die BKF Pflicht Fortbildung!

Die Fortbildungspflicht für BKF Ausbilder, Trainer und Dozenten nach BKrFQG ist erneut vom BMVI genau definiert worden.

So wurde mit der Änderung des BKrFQGs zum 22.12.2016 eine Fortbildung für Ausbilder etc. nach §8 BKrFQG vorgeschrieben.

Diese Fortbildungspflicht kann unter folgenden Grundsätzen absolviert werden:

1. Die Ausbilder haben alle vier Jahre an einer mindestens dreitägigen Fortbildung teilzunehmen. 

2. Die Vierjahresfrist beginnt grundsätzlich mit Aufnahme der Ausbildungstätigkeit. Wurde die Ausbildungstätigkeit bereits vor dem 22.12.2016 aufgenommen, so ist die Fortbildung bis zum Ablauf des 21.12.2020 zu absolvieren. 

3. Die Fortbildung hat einen Gesamtumfang von mindestens 24 Unterrichtseinheiten zu 60 Minuten und soll alle Gebiete erfassen, die für die berufliche Tätigkeit des Ausbilders von Bedeutung sind, § 8 Abs. 1 S. 1 und 2 BKrFQV. Und so erfüllt unser nextDrive Workshop Ausbilder Update diese Anforderung mit 8 Zeitstunden und mit dem Thema BKF Ausbildung Grundlagen und News.

4. Berufsbezogene Fortbildungen wie z. B. eine Fahrlehrerfortbildung nach § 53 FahrlG, die sich thematisch an den Inhalten der Anlage 1 BKrFQV orientiert, sind grundsätzlich geeignet als Fortbildung i.S.d. § 8 BKrFQV. 

5. Die Fortbildung ist sowohl an aufeinanderfolgenden Tagen als auch an einzelnen Tagen, die nicht aufeinander folgen, zulässig. Eine mit § 53 Abs. 1 Satz 2 und 3 FahrlG vergleichbare Regelung fehlt in der BKrFQV. 

6. Vorgaben zu Trägern von Fortbildungslehrgängen sowie zur Qualifikation der zur Fortbildung eingesetzten Personen werden nicht gemacht.

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