Fahrerkarte und co

Seit dem 15.06.2019 ist, auf der Grundlage der EU VO 165/2014, das neue intelligente Digital Tacho für neu zugelassene Nutzfahrzeuge ab 3,5t zGM Pflicht. Wir von nextDrive.de wollen in dieser kleinen Serie die Details zum neuen Digital Tacho 4.0 aufzeigen. Hierzu werden hier auf nextDrive.de weitere Artikel erscheinen!

Die Fahrerkarte

Die neue Fahrerkarte ist seit dem 15.06.2019 bei den Führerscheinstellen und TÜV Ausgabestellen zu beantragen. Wobei die Kosten in Deutschland sehr unterschiedlich sein können. So muss man im Rheinkreis Neuss stolze 46€ für eine neue Fahrerkarte zahlen, wobei in Berlin die gleiche Fahrerkarte „nur“ 37€ kostet. Der TÜV in Hessen nimmt 43,80€ und in Meppen Emsland sind es dann wieder 37€. Ein Kraftfahrer kann aber nur an seinem Wohnsitz eine neue Fahrerkarte beantragen und muss somit die Preisunterschiede hinnehmen.

Laut der ersten Informationen zum neuen Digital Tacho 4.0, sollten eigentlich alle „alten“ Fahrerkarten das neue Digital Tacho nicht nutzen können, was noch heute in der Durchführungsverordnung EU 2016/799 zur Durchführung der EU 165/2014 steht.

Artikel 3.1 Überwachung des Einsteckens und Entnehmens von Karten (Auszug)

„17) Die Fahrtenschreiberkarten der ersten Generation gelten für das Kontrollgerät als ungültig, nachdem die Möglichkeit der Verwendung von Fahrtenschreiberkarten der ersten Generation von einer Werkstatt in Übereinstimmung mit Anlage 15 (Anforderung MIG003) unterdrückt wurde.“

Mit der Einführung des neuen Digital Tachos ist dies nun so geregelt, dass die „alten“ Fahrerkarten weiterhin genutzt werden können. Die neue Fahrerkarte ist abwärtskompatibel und kann auf allen Digital Tachos genutzt werden.

Was kann die neue Fahrerkarte?

Auf Anfrage bei Kraftfahrtbundesamt KBA wurde nextDrive bestätigt, dass die neue Fahrerkarte lediglich einen größeren Chip für mehr Daten hat. Dies wurde nötig, da das neue Digital Tacho mehr Daten produziert, sammelt und auch weitergibt. Das Design wurde beibehalten und so kann man die neue Fahrerkarte nur durch den Aufschrift „G2“ links unten auf der Vorderseite, als Fahrerkarte der zweiten Generation erkennen.

Frühzeitiger Wechsel auf die neue Fahrerkarte?

Auf den ersten Blick macht der frühzeitige Wechsel auf die neue Fahrerkarte keinen Sinn, doch wenn mehr Daten vorhanden sind, können diese auch verarbeitet werden und eröffnen viele Möglichkeiten der Auswertungen. So ist es für Kraftfahrer/innen welche mehr aus den erfassten Daten heraus holen wollen, der Wechsel eine durchaus denkbare Möglichkeit. Ob dies aber die Fahrerlaubnisstellen und Ausgabestellen mitmachen bleibt zu erfragen.

Zustimmung bei der ersten Nutzung

Benutzt der Kraftfahrer/in ein Digitale Tacho der neuen Generation mit seiner Fahrerkarte zum ersten Mal, so wird dieser Aufgefordert seine Zustimmung zur Ausgabe personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Fahrtenschreiber über die optionale ITS-Schnittstelle zu erteilen. Die Zustimmung des Fahrers kann jederzeit durch Menübefehle aktiviert oder deaktiviert werden, sofern die Fahrerkarte eingesteckt ist.

Die Unternehmerkarte

Die Unternehmerkarte ist seit dem 14.05.2019 erhältlich und muss wie die Fahrerkarte nicht unbedingt erneuert werden um das neue Digital Tacho bedienen, anmelden und auslesen zu können.

Die Werkstattkarte

Diese muss neu, da sich die gesamte Handhabung etc. mit der Einführung des neuen Digital Tachos, aus der Sicht einer Werkstatt, verändert hat. Werkstätten können mehr und müssen mehr erfüllen. Und so sind schon viele Mitarbeiter in den Werkstätten auf das neue Digital Tacho geschult worden.

Die Werkstatt als Kontrollbehörde

Mit den neuen Möglichkeiten hat nun die Werkstatt auch die Aufgabe Sensoren und Plomben am Fahrzeug regelmäßig bei einem Werkstattbesuch zu überprüfen. Bei Beschädigungen oder Manipulationsversuchen muss dies durch die Werkstatt gemeldet werden.

Die Kontrollkarte

Ja, auch die Kontrollbehörden benötigen eine neue Karte. Diese wurde auf Grund der neuen Möglichkeiten wie der Fernauslese der Kontrollbehörden nötig. Auch sind bei den bisherigen Auslesegeräten Softwareupdates nötig geworden.

Bisher sind in dieser kleinen nextDrive Serie zum neuen Digital Tacho folgende Themen erschienen:

Teil 1 – Das Digital Tacho 4.0 – https://nextdrive.de/das-neue-intelligente-digital-tacho-teil-1/

Teil 2 – Continental gibt TIPPS und die neue APP – https://nextdrive.de/das-neue-intelligente-digital-tacho-teil-2/

Bild: KBA Text: Achim Daniels – #nextDrive.de